
Für die Beantragung des Elterngeldes als Einkommensersatz in der Elternzeit ist die Geburtsurkunde des Kindes zwingend erforderlich. Die Bearbeitungszeit zur Erstellung dieser Geburtsurkunde verzögert dabei die Antragstellung für das Elterngeld und verlängert die Zeit, in der Eltern ohne Einkommensersatz auskommen müssen. Mit der Ausstellung einer Bestätigung, dass die Geburt angezeigt wurde und die Geburtsurkunde in Bearbeitung ist, könnte die Bearbeitung des Elterngeldantrags bereits vor Ausstellung der eigentlichen Geburtsurkunde beginnen. Die Bescheinigung über die Ausstellung der eigentlichen Geburtsurkunde sollte direkt vom Standesamt an das Jugendamt geleitet werden.
Der Antrag im Wortlaut:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob bei der Beantragung einer Geburtsurkunde eine Bestätigung ausgestellt werden kann, die bei der Beantragung des Elterngeldes als vorläufige Geburtsurkunde behandelt werden kann.